
Wir helfen Ihnen dabei, Ihren gesetzlichen Entlastungsbetrag sinnvoll zu nutzen. Ob Betreuung, Hilfe im Haushalt oder Spaziergänge – wir beraten Sie gern und setzen Ihre Wünsche praktisch um.
Folgende Leistungen bieten wir an:
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Betreuung
- Körperpflege bei Pflegegrad 1
Grundlage:
Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung, § 45b Entlastungsbetrag
Finanzierungsmöglichkeiten:
- Leistungen des Entlastungsbetrages
Ansprechperson:
Josephine Schmidt